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RECHTLICHES

InTakt Tierphysiotherapie

Andrea Küster

Zertifizierte Tierphysiotherapuetin

Nöckersberg 53e

45257 Essen

Postanschrift:

InTakt Tierphysiotherapie

Andrea Küster

Postfach 320267

45246 Essen

info@pferdephysiotherapie-pferdeosteopathie.de

 

+49 (0) 172 74 366 17

 

Es erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer, aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer Regelung, gem. §19 UstG.

Bankverbindung:

Andrea Küster

IBAN: DE 73 3605 0105 0006 403877

SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX

Sparkasse Essen

Finanzamt Essen-Süd

Steuer-Nummer: St.Nr.: 112-5236-1518

Berufshaftpflichtversicherung: GOTHAER Versicherung

Gerichtsstand: Essen NRW​

Allgemeine Geschäftsbedingungen Andrea Küster Tierphysiotherapie - Stand Februar 2025

Die AGB sind auf der Homepage der Betreiberin einsehbar.

 

§ 1 Geltungsbereich

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Andrea Küster (im Nachfolgenden „Tiertherapeutin“ genannt) als Tiertherapeutin und dem Tierhalter (im Nachfolgenden Kunde genannt) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Rechtsbeziehungen der Tiertherapeutin zu ihren Kunden bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

§ 2 Zustandekommen des Behandlungsvertrages / Vertragsgegenstand

Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet, bzw. einen Termin zur Behandlung vereinbart. Die Gültigkeit umfasst die Erstbehandlung UND alle zukünftigen Behandlungen für dieses Tier. Mit jeder Terminvereinbarung akzeptieren Sie die AGB und erteilen der Therapeutin einen verbindlichen Auftrag zur Behandlung Ihres Tieres. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben, Angaben zum Tier und sind berechtigt, als Tierhalter oder vom Tierhalter beauftragte Person die Behandlung durchführen zu lassen.

§ 3 Zahlung

Es gelten die auf der jeweiligen Homepage aufgeführten aktuellen Preise für die mobile Therapie am Wohnort/Stall des Kunden. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen. Abweichungen bedürfen der Absprache. Die Behandlungskosten, bestelltes Material (z.B. Blutegel) und Fahrtkosten sind vor Ort in bar zu entrichten oder wahlweise mit EC-Karte (EC-Cash System SumUP) und Pin Nr. Bei Zahlung mit EC-Karte werden Ihnen Gebühren in Höhe von 2,5% des Gesamt- Betrages von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt. Auf Wunsch wird eine Quittung über den gezahlten Betrag erstellt. Es erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer Regelung, gem. §19 UstG.

 

§ 4 Terminvereinbarungen / Terminstornierungen

Ein Termin gilt als vertraglich vereinbart, sobald dieser per Mail, SMS, Whatsapp, Telegram oder telefonisch mit der Therapeutin vereinbart und von dieser bestätigt wurde. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Kunden abgesagt oder eingehalten wird. In diesem Fall ist die Therapeutin dazu berechtigt die vereinbarte Vergütung, zzgl. evtl. anfallender Fahrtkosten und bestelltem Material in vollem Umfang in Rechnung zu stellen. Die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für den Kunden reserviert. Diese Vereinbarung dient zur Vermeidung von Wartezeiten und begründet für den Kunden eine einzuhaltende Pflicht. Gegenstand des Vertrages ist die therapeutische Behandlung, des im Eigentum des Kunden stehenden Tieres.

 

Das Dienstleistungsverhältnis beginnt am _________________. Folgetermine werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber mündlich oder per elektronischer Mitteilung vereinbart und sind Gegenstand dieses Vertrages. Werden keine weiteren Termine vereinbart, endet der vorliegende Dienstleistungsvertrag.

 

§ 5 Mahngebühren / Verzugsschaden

 

Bei Nichtzahlung einer Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit, sind Sie, gemäß §286, Abs. 3 BGB, mit der Zahlung in Verzug. Hierdurch entstehen Ihnen weitere Kosten, (Verzugszinsen, Mahngebühr, etc.). Verzugszinsen belaufen sich den gesetzlich geregelten Basiszinssatz, gemäß §288 Abs. 1 und 2 BGB.

 

§ 6 Informationen zur Behandlung

 

Als Tierhalter/-in geben Sie Ihr Tier eigenverantwortlich in die Behandlung. Sicherheit und Gesundheit, sowie die Einhaltung der Gesetze stehen an oberster Stelle. Eine physiotherapeutische / osteopathische Behandlung am Tier ersetzt keinen Tierarztbesuch, sondern stellt eine Ergänzung dar. Die therapeutische Vorgehensweise ergibt sich aus einer vorangegangenen ausführlichen Anamnese, einschließlich Sicht-, und Tastbefund, Gelenktest und Ganganalyse. Vorhandene tierärztliche Befunde und bildgebende Verfahren können als Unterstützung bei der Therapieauswahl dienen. Alles Weitere bedarf der Rücksprache mit Ihrem behandelnden Tierarzt, in der Reha-

oder Rekonvaleszenz Phase, sowie Post-OP. Tierärztliche Anweisungen haben Priorität.

 

§ 7 Behandlungsablauf

 

Bitte reduzieren Sie den Aufenthalt in einem Raum auf 1 Person und Tier. Um keine Ablenkung für das Tier während der Behandlung zu haben, und damit, sowohl Besitzer, als auch ich, uns zu 100% auf ihr krankes Tier konzentrieren können, bitte ich Sie um ein ruhiges Behandlungsumfeld. Zu Beginn der Behandlung führt die Tiertherapeutin mit dem Kunden eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung durch, in welchem die Tiertherapeutin, aufgrund der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und der Begutachtung des Tieres, ein erster Behandlungs- und Therapieplan erstellt wird.

PFERDE

  • Erstkunden bitte den Equidenpass am Behandlungstag vorlegen.

  • Das Pferd MUSS vor der Behandlung trocken, sauber/geputzt sein! Natürlich ist keine Hochglanz/ Turnier Politur nötig, aber: Bei einem nassen oder dreckigen Pferd kann ich mit meinen Händen Haut/Muskel/Gewebe/Wärme Veränderungen nicht ertasten und bei Schmutz und Sand können Therapien oder Geräte nicht zum Einsatz kommen. Es wäre sicherlich sehr schade, wenn ich aus diesem Grund ihr Pferd nicht umfangreich behandeln könnte.

  • Hufe bitte säubern/auskratzen.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass das Pferd zum Termin nicht erst eingefangen werden muss.

  • Evtl. Leckerlies/Möhren für die Behandlung bereit halten.

  • Eine Behandlung in Abwesenheit des Besitzers, bzw. einer, vom Besitzer beauftragten Person, ist aus versicherungstechnischen Gründen NICHT möglich.

  • Das Pferd sollte möglichst vorher nicht gearbeitet (!) werden.

  • Zwischen einer Behandlung und Impfungen, Wurmkuren, Zahnbehandlungen oder größeren

    Eingriffen, sollte nach Möglichkeit mindestens eine Woche liegen.

  • Die Gangbildbeurteilung sollte idealerweise auf hartem ebenmäßigen Untergrund (Stallgasse/ Parkplatz) möglich sein. Auf dem Reitplatz/Halle/ Longierzirkel, kann eine Beurteilung unter dem Reiter oder an der Longe erfolgen.

  • Die Behandlung selbst findet in einer breiteren Stallgasse oder in einem Unterstand auf ebenem Boden statt. Wahlweise in einer Halle oder auf einem geschützten Platz. Bei Offenstall-Haltung bitte Witterung beachten. Eine Behandlung in einer Box ist aus versicherungs-technischen Gründen nicht möglich.

  • Bitte ausschließlich 1 !!! Person unmittelbar am Pferd (ausser medizinisch notwendig). Zuschauer sind mit weiträumigem Abstand zum Behandlungs-Geschehen willkommen.

 

§ 8 Behandlungsdauer / Therapien

Eine Behandlungsdauer kann von ca. 30 min. bis zu ca. 90 min. variieren und richtet sich nach Tierart, Indikation, Therapie, örtlichen Begebenheiten und Kooperationsbereitschaft des Tieres. Die Therapeutin berät den Tierhalter/ Tierbesitzer fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Die Auswertung von Vorbefunden, Tierarztberichten oder Röntgenbildern, sowie eine Beratung, zählen zur Behandlungszeit. Je nach Gesundheitszustand des Tieres und Krankheitsverlauf kann es notwendig werden, dass weitere Therapieschritte erfolgen oder Veränderungen im Behandlungsplan vorgenommen werden müssen,

die eventuell eine länger andauernde Therapiebegleitung notwendig machen.

Welche Behandlungstechniken angewendet werden, entscheidet die Tiertherapeutin. Diese können von Behandlung zu Behandlung variieren.

§ 9 BLUTEGELTHERAPIE - Anwendung laut Tierarzneimittelgesetz

Ab Februar 2022 führe ich Blutegelbehandlungen ausschließlich nach ärztlicher Anordnung (Rezept) durch. Bitte kontaktieren Sie ihren behandelnden Tierarzt für ein Rezept. Da die Therapie mit Blutegeln zusätzlich unter das Arzneimittelgesetz fällt, kommen nur die, als im Equidenpaß eingetragenen "Nicht Schlachtpferde" dafür in Frage. Ohne Rezept und Equidenpass kann keine Blutegelbehandlung erfolgen. Die der Therapeutin hierdurch entstandenen Kosten sind vom Tierbesitzer in vollem Umfang zu tragen.

§ 10 Informationspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Tiertherapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc.

in Form einer physiotherapeutischen Befunderhebung oder naturheilkundlichen Anamnese, zu informieren. Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Tiertherapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß zu behandeln, Kontraindikationen auszuschließen und den Behandlungsfortlauf zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

§ 11 Haftung

Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für sein Tier, wie z.B. für Biss- und Kratzverletzungen sowie Beschädigungen am Gebäude, an den Geräten und Einrichtungen oder anderen Patientenhalter und deren Tiere. Eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung für das Tier wird vorausgesetzt.

Mit der Unterschrift dieses Vertrags bestätigt der Kunde dies automatisch.

 

§ 12 Garantieausschluss

Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht noch gewährleistet werden. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier.

§ 13 Abbruch der Therapie

Sollte sich der/die Kunde/Kundin nicht an die Therapievorgabe halten ist die Tiertherapeutin berechtigt, die Therapie abzubrechen.

Die Therapeutin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen. Bei einem Abbruch oder einer Nicht-Zustandekommen/Nicht möglichen Behandlung aus berechtigten/widrigen Gründen (z.B. aus Sicherheitsgründen, Unwilligkeit, Angst, Krankheit des Tieres, fehlende Kommunikation oder Mitarbeit seitens des Besitzers, ungeklärte Rechtslage, zuvor nicht angegebenen Kontraindikationen, etc.) sind, sowohl die Behandlungskosten, als auch die Fahrtkosten und Kosten für evtl. zuvor bestelltes Material (z.B. Blutegel), in voller Höhe zu entrichten. Eine Rückzahlung der vorangegangenen Leistungen ist in diesem Fall nicht möglich.

Die Therapeutin ist ebenso berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.​

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort an dem die Leistung erbracht wurde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen

§ 15 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Gültige zu ersetzen, die den angestrebten Zielen möglichst nahekommt. 

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