
Pferdephysiotherapie & Pferdeosteopathie Hattingen Umkreis Ruhrgebiet • Andrea Küster
Zertifizierte Pferdetherapeutin mit langjähriger Erfahrung in Ihrer Nähe, für Sport- und Freizeit-Pferde, ab 45529 Hattingen und 35 Km umliegende Städte im Ruhrgebiet NRW Rhein/Ruhr, Pferdephysio, Pferdeosteo, Velbert, Hattingen, Bochum, Wülfrath, Wuppertal, Ennepe-Ruhr-Kreis, Sprockhövel, Mühlheim, Düsseldorf, Ratingen, Haan, Mettmann, weitere auf Anfrage.

Zertifizierte Pferdephysiotherapeutin & Pferdeosteotherapeutin
Mitglied im Bundesverband zertifizierter Tierphysiotheraputen - BZT e.V.
RECHTLICHES
InTakt Tierphysiotherapie
Andrea Küster
Zertifizierte Tierphysiotherapuetin
Essener Straße 17
45529 Hattingen
info@pferdephysiotherapie-pferdeosteopathie.de
+49 (0) 172 74 366 17
Es erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer, aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer Regelung, gem. §19 UstG.
Bankverbindung:
Andrea Küster
IBAN: DE 73 3605 0105 0006 403877
SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX
Sparkasse Essen
Finanzamt Essen-Süd
Steuer-Nummer: St.Nr.: 112-5236-1518
Berufshaftpflichtversicherung: GOTHAER Versicherung
Gerichtsstand: Essen NRW
Allgemeine Geschäftsbedingungen Andrea Küster Tierphysiotherapie und Datenschutzerklärung
Stand 01.07.2026
§ 1 Zustandekommen und Beendigung des Behandlungsvertrages / Vertragsgegenstand im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages nach §611 BGB, ein Therapieerfolg wird damit nicht garantiert, er erfolgt kein Heilversprechen.
Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet, bzw. einen Termin zur Behandlung vereinbart. Bei jeder Terminvereinbarung stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu. Der Erst-Termin, sowie alle weiteren vereinbarten Folgetermine, gelten als verbindlich, sowohl für Neu-Patienten, als auch für Stamm-Patienten.
Sie können den Vertrag jederzeit mündlich ohne Angabe von Gründen beenden; geplante Termine müssen rechtzeitig storniert werden. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben, Angaben zum Tier und sind berechtigt, als Tierhalter oder vom Tierhalter beauftragte Person die Behandlung durchführen zu lassen.
§ 2 Honorar
Es gelten die auf der jeweiligen Homepage aufgeführten aktuellen Preise. Änderungen vorbehalten. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen. Abweichungen bedürfen der Absprache. Die Behandlungskosten und evtl. anfallende Fahrtkosten bei Hausbesuchen, bitte ich vor Ort in bar zu entrichten. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt. Es erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer Regelung, gem. §19 UstG.
Bei Zahlung mit EC-Karte/EC-Cash/Paypal erhebe ich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 3,5% des Gesamt-Betrages. Die Kosten für die Bestellung von Blutegeln und Versand sind vorab via Überweisung/Paypal zu entrichten.
§ 3 Terminregeln und Ausfallgebühr
Der Praxisstandort Hattingen und die mobile Fahrpraxis sind als Terminpraxis organisiert – jeder Termin wird exklusiv für ihr Tier reserviert. Ich bitte höflich darum Termine pünktlich einzuhalten. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, spätestens 24 Stunden vorher, telefonisch oder per Email (auch an Wochenenden und Feiertagen) abzusagen. Als reine Termin-Praxis kann ich kurzfristig abgesagte Termine nicht wieder neu besetzen.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis. Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder Abwesenheit bin ich gemäß § 615 BGB dazu berechtigt, Ihnen den Ausfall in voller Höhe in Rechnung zu stellen, sofern die Zeit nicht neu vergeben werden konnte. Sollten Sie verspätet zu Ihrem Termin eintreffen, kann leider keine Garantie für den vollen Umfang der geplanten Behandlungszeit gewährleistet werden. Es gelten die Preise der ursprünglich gebuchten Behandlungszeit ohne Abzug.
Falls Termine meinerseits aus zwingend erforderlichen Gründen verschoben oder abgesagt werden müssen, erhalten Sie einen Ersatztermin zur Erbringung der vereinbarten Leistung.
Folgetermine werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber mündlich oder per elektronischer Mitteilung vereinbart und sind Gegenstand dieses Vertrages. Werden keine weiteren Termine vereinbart, endet der vorliegende Dienstleistungsvertrag.
§ 4 Mahngebühren / Verzugsschaden
Bei Nichtzahlung einer Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit, sind Sie, gemäß §286, Abs. 3 BGB, mit der Zahlung in Verzug. Hierdurch entstehen Ihnen weitere Kosten, (Verzugszinsen, Mahngebühr, etc.). Verzugszinsen belaufen sich den gesetzlich geregelten Basiszinssatz, gemäß §288 Abs. 1 und 2 BGB.
§ 5 Informationen zur Behandlung
Als Tierhalter/-in geben Sie Ihr Tier eigenverantwortlich in die Behandlung. Sicherheit und Gesundheit, sowie die Einhaltung der Gesetze stehen an oberster Stelle.
Eine physiotherapeutische / osteopathische Behandlung am Tier ersetzt keinen Tierarztbesuch, sondern stellt eine Ergänzung dar.
Die therapeutische Vorgehensweise ergibt sich aus einer vorangegangenen ausführlichen Anamnese, einschließlich Sicht-, und Tastbefund, Gelenktest und Ganganalyse. Vorhandene tierärztliche Befunde und bildgebende Verfahren können als Unterstützung bei der Therapieauswahl dienen.
Alles Weitere bedarf der Rücksprache mit Ihrem behandelnden Tierarzt, in der Reha- oder Rekonvaleszenz Phase, sowie Post-OP. Tierärztliche Anweisungen haben Priorität.
§ 6 Behandlungsablauf
Bitte reduzieren Sie den Aufenthalt in einem Raum auf 1 Person und Tier. Um keine Ablenkung für das Tier während der Behandlung zu haben, und damit, sowohl Besitzer, als auch ich, uns zu 100% auf ihr krankes Tier konzentrieren können, bitte ich Sie um ein ruhiges Behandlungsumfeld.
Zu Beginn der Behandlung führt die Tiertherapeutin mit dem Kunden eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung durch, in welchem die Tiertherapeutin, aufgrund der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und der Begutachtung des Tieres, ein erster Behandlungs- und Therapieplan erstellt wird.
Eine Behandlungsdauer kann von 30 min. bis zu 90 min. variieren und richtet sich nach Tierart, Indikation, Therapie, örtlichen Begebenheiten und Kooperationsbereitschaft des Tieres.
Die Therapeutin berät den Tierhalter/ Tierbesitzer fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.
Die Auswertung von Vorbefunden, Tierarztberichten oder Röntgenbildern, sowie eine Beratung, zählen zur Behandlungszeit.
Je nach Gesundheitszustand des Tieres und Krankheitsverlauf kann es notwendig werden, dass weitere Therapieschritte erfolgen oder Veränderungen im Behandlungsplan vorgenommen werden müssen, die eventuell eine länger andauernde Therapiebegleitung notwendig machen. Welche Behandlungstechniken angewendet werden, entscheidet die Tiertherapeutin. Diese können von Behandlung zu Behandlung variieren.
§ 7 Auskunftspflicht des Halters
Der Kunde ist verpflichtet, die Tiertherapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. in Form einer physiotherapeutischen Befunderhebung zu informieren. Der Halter muss den Therapeuten über alle Vorerkrankungen, ansteckende Krankheiten (z. B. Zwingerhusten, Pilzbefall) sowie Verhaltens-auffälligkeiten (z. B. Beißausraster) informieren. Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Tiertherapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß zu behandeln, Kontraindikationen auszuschließen und den Behandlungsfortlauf zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
§ 8 Haftung
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für sein Tier, wie z.B. für Biss- und Kratzverletzungen sowie Beschädigungen am Gebäude, an den Geräten und Einrichtungen oder anderen Patientenhalter und deren Tiere. Verletzt das Tier während der Behandlung den Therapeuten oder beschädigt Ausrüstung, greift die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB).Eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung für das Tier wird vorausgesetzt.
§ 9 Garantieausschluss
Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht noch gewährleistet werden.
Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier. Hausaufgaben, Übungen und Empfehlungen im Rahmen der Therapie führen Sie eigenverantwortlich aus, um zuvor definierte Therapieziele zu erreichen. Sie erhalten selbstverständlich hierzu fachgerechte Anleitung. Die Haftung der Praxis beschränkt sich ausschließlich auf Handlungen während der therapeutischen Behandlung.
§ 10 Abbruch der Therapie
Sollte sich der/die Kunde/Kundin nicht an die Therapievorgabe halten ist die Tiertherapeutin berechtigt, die Therapie abzubrechen. Die Therapeutin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen. Bei einem Abbruch oder einer Nicht-Zustandekommen/Nicht möglichen Behandlung aus berechtigten/widrigen Gründen (z.B. aus Sicherheitsgründen, Unwilligkeit, Angst, Krankheit des Tieres, fehlende Kommunikation oder Mitarbeit seitens des Besitzers, ungeklärte Rechtslage, zuvor nicht angegebenen Kontraindikationen, etc.) sind, sowohl die Behandlungskosten, als auch die Fahrtkosten und Kosten für evtl. zuvor bestelltes Material (z.B. Blutegel), in voller Höhe zu entrichten. Eine Rückzahlung der vorangegangenen Leistungen ist in diesem Fall nicht möglich.
Die Therapeutin ist ebenso berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 11 Dokumentation
Alle relevanten Behandlungsinhalte werden in einer Patientenakte dokumentiert, die für mindestens 10 Jahre aufbewahrt wird. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht seitens des Tierhalters nicht.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand ist Hattingen
§ 13 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Gültige zu ersetzen, die den angestrebten Zielen möglichst nahekommt.